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Behördengänge

Arbeitsamt/Sozialamt/Kindergeld
Wenn Sie Leistungen beziehen, teilen Sie Ihrem Arbeitsamt oder Sozialamt schriftlich die neue Anschrift mit. Falls nach dem Umzug ein anderes Arbeitsamt oder Sozialamt für Sie zuständig ist, wird Ihre Akte automatisch weitergeleitet.

BAföG-Amt/Universittsverwaltung
Falls Sie oder Ihre Kinder studieren und Leistungen vom BAföG-Amt beziehen oder Geld zurückbezahlen müssen, sollten Sie sowohl das BAföG-Amt als auch die Hochschulverwaltung über den Umzug informieren. Ansonsten werden möglicherweise amtlicherseits Nachforschungen angestellt, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Bundesanstalt für Angestellte (BfA)
Wenn Sie Versicherungsmitglied der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sind, müssen Sie bei Ihrer Ummeldung Ihre Versichertennummer angeben.

Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht ist verpflichtet, sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro an- oder abzumelden. Bei Umzügen innerhalb eines Ortes besteht Ummeldepflicht.

Je nach Bundesland bleiben Ihnen hierfür eine oder zwei Wochen Zeit.
Diese Frist sollten Sie auch einhalten, denn sonst droht Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 500 €.

Schriftlich anstatt persönlich
Sie haben die Pflicht, bei der Meldebehörde persönlich zu erscheinen - wenn diese es verlangt. Zumeist tut es aber der schriftliche Weg. Viele Behörden akzeptieren korrekt ausgefüllte, unterschriebene und per Post eingesandte Meldeformulare. Reine Internet-Meldungen nehmen die Behörden aus Datenschutzgründen noch nicht entgegen.

In Frankfurt geht das beim
Einwohnermeldeamt oder in den dezentralen Bürgerbüros.

Gang zur Meldebehörde
Wenn Sie persönlich zur Meldebehörde gehen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • · Ausweise (Personalausweise, Reisepässe, Kinderpässe)
  • · Bestätigung Ihres Vermieters über den Einzug (z.B. Mietvertrag)
  • · Abmeldeformular vom Meldeamt Ihres alten Wohnortes (nicht nötig, wenn Sie innerhalb der gleichen Stadt umziehen)
  • Im Falle einer Vertretung muss der Vertreter die Ausweispapiere des Meldepflichtigen mitbringen und alle über ihn erforderlichen Auskünfte erteilen können. Das Meldeformular muss allerdings auch bei einer Vertretung vom Meldepflichtigen selbst unterschrieben sein.

    Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen beim Einwohnermeldeamt vorspricht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem, dessen Wohnung der Minderjährige bezieht. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.

    Haupt- oder Nebenwohnung?
    Sollten Sie in der Bundesrepublik mehrere Wohnungen bewohnen, so entscheidet die Nutzung über den Wohnungsstatus. Als Hauptwohnung gilt die vorwiegend genutzte Wohnung. Bei einer Familie ist die vorwiegend gemeinsam genutzte Wohnung die Hauptwohnung. Alle Haupt- und Nebenwohnungen sind bei jeder An-, Ab- oder Ummeldung bei der Meldebehörde anzugeben. Bei einer Änderung der zeitlichen Nutzungsverhältnisse sind Sie verpflichtet, die Meldebehörde über den Wechsel des Wohnungsstatus zu informieren.

    Finanzamt
    Bei einem Umzug innerhalb einer Stadt erfährt Ihr Finanzamt die neue Anschrift mit der nächsten Steuererklärung. Wenn Sie in eine neue Stadt ziehen, müssen Sie Ihr altes Finanzamt mit Angabe Ihrer Steuernummer schriftlich informieren.
  • Haustiere
    Sie können Ihren Hund problemlos im Bürgerbüro Ihrer Stadt anmelden. Unterlagen werden keine benötigt.

    Sollten Sie eine Ermässigung der Hundesteuer beantragen wollen, so müssen Sie beim Finanzamt Ihrer Stadt folgende Unterlagen vorlegen:

    • · Bescheinigung über die Höhe des Einkommens (ggf. Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid, Arbeitslosenbescheid)
    • · Bescheinigung über die Höhe der Miete
    • · Bescheinigung über die Höhe der Heizkosten
    • · Evtl. Bescheinigung über Unterhaltsleistungen
    • · Evtl. Wohngeldbescheinigung

    Kreiswehrersatzamt/Bundesamt für Zivildienst
    Wenn Sie selbst oder ein Familienmitglied mit diesen Ämtern zu tun haben, sollten Sie diesen Behörden Ihre Anschriftenänderung schriftlich mitteilen.

    Müllabfuhr
    Alle notwendigen Dinge, damit Ihr Müll ordnungsgemäss abtransportiert wird, werden bei der Anmeldung im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt erledigt. Mehr als der Ausweis ist nicht notwendig. Bei einer Um- oder Abmeldung muss die Müllmarke vom Mülleimer mitgebracht werden. Die Abmeldung wird zum Letzten des laufenden Monats und die Anmeldung zum Ersten des Folgemonats wirksam.

    Sie haben keine Lust und keine Zeit, sich um all diese Behördengänge selbst zu kümmern? Wir empfehlen einen erfahrenen Relocation Service:


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